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Rechtsverweigerung

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Rechtsbehelfe

Rechtsgebiet:
Rechtsverweigerung
Stichworte:
Rechtsverweigerung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Dem Rechtssuchenden stehen grundsätzlich 2 Arten von Rechtsbehelfen zur Verfügung:

1. Förmliche Rechtsmittel

  • Verpflichtung der angerufenen Instanz zur Behandlung
  • Erledigung in Form eines Prozess- oder Sachurteils
  • Form- und Fristgebundenheit
  • Rechtsmittel:
    • Einsprache
      • In Spezialgesetzen vorgesehene Möglichkeit, bei der verfügenden Instanz die Neuüberprüfung zu veranlassen
    • Beschwerde oder Rekurs
      • Abänderung oder Aufhebung der Verfügung
    • Revisionsgesuch
      • Korrekturmittel bei rechtskräftiger Verfügung bzw. rechtskräftigem Beschwerdeentscheid infolge nachträglich erfahrener entscheidungsrelevanter Neuigkeiten

2. Formlose Rechtsbehelfe

  • Kein Rechtsschutzanspruch gegenüber angerufenen Instanz
  • Keine Verpflichtung zur Behandlung
  • Weder Form- noch Fristgebundenheit
  • Rechtsmittel:
    • Aufsichtsbeschwerde
      • Beanstandung einer Verfügung/Handlung bei der Aufsichtsbehörde bzw. Anzeige einer Rechtsverweigerung an die Aufsichtsbehörde
    • Wiedererwägungsgesuch
      • Die Bitte („Petition“), eine Sach- oder Rechtslage anders zu würdigen und auf eine Verfügung zurückzukommen und sie abzuändern oder aufzuheben

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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