Ausgangslage
Überspitzter Formalismus ist eine besondere Form der Rechtsverweigerung.
Erscheinungsformen
Überspitzter Formalismus äussert sich durch folgende Verhaltensweisen eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde:
- Rigorose Formvorschriften, ohne dass die Strenge sachlich gerechtfertigt wäre
- Handhabung formeller Vorschriften mit übertriebener Schärfe
- Übertriebene Anforderungen an Rechtsnorm, sodass dem Bürger der Rechtsweg in zulässiger Weise versperrt wird.
Grundgedanke:
Formvorschriften sind zur Verwirklichung des materiellen Rechts notwendig, dürfen aber nicht zum Selbstzweck ausarten. Sie dürfen nie über ihre dienende Funktion hinausgehen.