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Rechtsverweigerung

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Verbot des überspitzten Formalismus

Rechtsgebiet:
Rechtsverweigerung
Stichworte:
Rechtsverweigerung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ausgangslage

Überspitzter Formalismus ist eine besondere Form der Rechtsverweigerung.

Erscheinungsformen

Überspitzter Formalismus äussert sich durch folgende Verhaltensweisen eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde:

  • Rigorose Formvorschriften, ohne dass die Strenge sachlich gerechtfertigt wäre
  • Handhabung formeller Vorschriften mit übertriebener Schärfe
  • Übertriebene Anforderungen an Rechtsnorm, sodass dem Bürger der Rechtsweg in zulässiger Weise versperrt wird.

Grundgedanke:

Formvorschriften sind zur Verwirklichung des materiellen Rechts notwendig, dürfen aber nicht zum Selbstzweck ausarten. Sie dürfen nie über ihre dienende Funktion hinausgehen.

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