Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung sind:
- Anspruchsberechtigung
- Staatliches Verfahren
- Bedürftigkeit der Partei
- Keine Aussichtslosigkeit des Prozesses.
Judikatur
- BGE 4D_62/2015 vom 09.03.2016
- BGE 4A_325/2015 vom 09.02.2016
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Unentgeltlichen Rechtspflege im Allgemeinen
- Urteilsbesprechungen