Eine formelle Rechtsverweigerung im weiteren Sinne ist gegeben, wenn ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde
- ein Begehren nicht behandelt
- ein Begehren nur mit ungerechtfertigter Verzögerung erledigt
- ein Begehren nur mit unzureichender Begründung ablehnt
- die Parteistellung grundlos verschlechtert.
Hier finden Sie die folgenden Informationen zur formellen Rechtsverweigerung:
- Voraussetzung
- Verbot des überspitzten Formalismus
- Verbot der Rechtsverzögerung
- Anspruch auf rechtliches Gehör
- Unentgeltliche Rechtspflege