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Rechtsverweigerung

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Formelle Rechtsverweigerung

Rechtsgebiet:
Rechtsverweigerung
Stichworte:
Rechtsverweigerung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine formelle Rechtsverweigerung im weiteren Sinne ist gegeben, wenn ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde

  • ein Begehren nicht behandelt
  • ein Begehren nur mit ungerechtfertigter Verzögerung erledigt
  • ein Begehren nur mit unzureichender Begründung ablehnt
  • die Parteistellung grundlos verschlechtert.

Hier finden Sie die folgenden Informationen zur formellen Rechtsverweigerung:

  1. Voraussetzung
  2. Verbot des überspitzten Formalismus
  3. Verbot der Rechtsverzögerung
  4. Anspruch auf rechtliches Gehör
  5. Unentgeltliche Rechtspflege

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