. .
Drucken/Print

Rechtsbehelfe

Dem Rechtssuchenden stehen grundsätzlich 2 Arten von Rechtsbehelfen zur Verfügung:

  • Förmliche Rechtsmittel
    • Verpflichtung der angerufenen Instanz zur Behandlung
    • Erledigung in Form eines Prozess- oder Sachurteils
    • Form- und Fristgebundenheit
    • Rechtsmittel
      • Einsprache
        • In Spezialgesetzen vorgesehene Möglichkeit, bei der verfügenden Instanz die Neuüberprüfung zu veranlassen
      • Beschwerde oder Rekurs
        • Abänderung oder Aufhebung der Verfügung
      • Revisionsgesuch
        • Korrekturmittel bei rechtskräftiger Verfügung bzw. rechtskräftigem Beschwerdeentscheid infolge nachträglich erfahrener entscheidungsrelevanter Neuigkeiten

  • Formlose Rechtsbehelfe
    • Kein Rechtsschutzanspruch gegenüber angerufenen Instanz
    • Keine Verpflichtung zur Behandlung
    • Weder Form- noch Fristgebundenheit
    • Rechtsmittel
      • Aufsichtsbeschwerde
        • Beanstandung einer Verfügung/Handlung bei der Aufsichtsbehörde bzw. Anzeige einer Rechtsverweigerung an die Aufsichtsbehörde
      • Wiedererwägungsgesuch
        • Die Bitte („Petition“), eine Sach- oder Rechtslage anders zu würdigen und auf eine Verfügung zurückzukommen und sie abzuändern oder aufzuheben

weiterempfehlen:

  • del.icio.us
  • Facebook
  • email
  • LinkedIn
  • Twitter