Einleitung zur Rechtsverweigerung
Rechtsverweigerung ist Justizverweigerung.
Begriff Rechtsverweigerung
Formelle Rechtsverweigerung ist jede verzögerte oder verweigerte Anhandnahme eines anhängig gemachten Rechtsfalles oder Verwaltungsaktes.
Materielle Rechtsverweigerung ist gegeben, wenn das Gericht oder die Verwaltungsbehörde in der Sache einen willkürlichen Entscheid trifft.
Auf dieser Website finden Sie Informationen zur Rechtsverweigerung sowie Links zu Prozessführung und Vollstreckung.
News zum Prozessrecht
Weitere News und aktuelle Informationen zum Schweizer Prozessrecht finden Sie auf unserem News-Blog law-news.ch » Prozessrecht







